In einem Urteil des OLG Nürnberg ging es um die Beantwortung von zwei grundlegenden Fragen im Rahmen der Bearbeitung von Selbstanzeigen.
Die Fragen:
Wie schnell muss eine Selbstanzeige eingereicht werden, damit der Steuerberater sich keinen Schadensersatzansprüchen gegenüber sieht?
Welchen Schaden hat der Steuerberater seinem Mandanten ggf. zu erstatten?
Die Antworten:
Die Selbstanzeige muss am Tag der Kenntnis oder spätestens am Tag darauf gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Bei einer Zuwiderhandlung droht eine Verurteilung zum Ersatz der Geldstrafe durch den Steuerberater an den Mandanten.
Im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2017 werden wir Sie über diese Entscheidung informieren.