In der Praxis stellt sich bei größeren Mandaten häufiger die Frage, ob Kosten der Bewirtung bei Eventmarketingmaßnahmen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Zu dieser Thematik hat sich Renner, DStZ 2017, 725 ausführlich geäußert und sehr interessante Ansätze gefunden, die für einen Betriebsausgabenabzug sprechen.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten Sie sich diese Veröffentlichung für Ihre Beratung zu Rate ziehen.