Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2017 I X ZR 285/14 eine für Steuerberater unangenehme Entscheidung zur Haftung des Steuerberaters in Insolvenzfällen Stellung genommen.
Über diese Entscheidung haben wir mit unseren Newslettern informiert.
In der Praxis stellt sich jedoch die viel bedeutsamere Frage, wie diese Haftungssituation vermieden werden kann.
Hierzu hat Frystazki in einer Veröffentlichung der Zeitschrift GmbH-StB 2017, 250 ausführlich Stellung genommen.
Soweit Sie aktuell vor der Frage stehen sollten, wie Sie sich konkret verhalten müssen, damit eine Haftungssituation ausgeschlossen wird, sollten Sie sich die vorstehende Veröffentlichung einsehen.
Ergänzung: In der Zeitschrift DStR-38-2017, 2075 ist eine weitere diesbezügliche Veröffentlichung erschienen.